Nachträgliche Lärmvorsorge gem. § 75 (2) VwVfG an der BAB 7 im Bereich des Horster Dreiecks
Aufgabe: Schalltechnische Untersuchung (Vorentwurf und Planfeststellung), Nachträgliche Lärmvorsorge
Kunde: Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Geschäftsbereich Verden
Zeitraum: 2005-2013