Sportanlagen- und Freizeitlärm

Die Quellen für Sportanlagen- und Freizeitlärm sind vielfältig: Fußball-, Hockey- und Tennisplätze, aber auch Hochseilgärten, Skateanlagen und Schwimmbäder fallen unter die Regelungen der 18. BImSchV (Sportanlagen­lärmschutz­verordnung) bzw. der Freizeitlärm­richtlinie. Insbesondere bei der Änderung bestehender Anlagen, die sich häufig in direkter Nachbarschaft zu Wohngebieten befinden, kann es zu Immissions­konflikten kommen.

Leistungen Sportanlagenlärm und Freizeitlärm

  • Lärmtechnische Untersuchungen gemäß 18. BImSchV
  • Lärmtechnische Untersuchungen gemäß Freizeitlärm­­richtlinie
  • Schallmessungen an Sport- und Freizeitanlagen

Da für viele Schallquellen geeignete Emissionskennwerte zur Verfügung stehen, basiert die lärmtechnische Untersuchung in der Regel auf einer rechnerische Schallprognose. In Einzelfällen können aber auch Schallmessungen erforderlich werden.

 

Skatebahn

Aktuelle Projekte / Referenzen

Projekt: Neubau Sportanlagen Dunantstraße
Aufgabe: Lärmtechnische Untersuchung gemäß 18. BImSchV für ein geplantes Kleinspiel- und Beachvolleyballfeld
Kunde: Stadt Norderstedt
Zeitraum: 2020
Projekt: Neugestaltung Sportanlagen Außenmühle
Aufgabe: Lärmtechnische Untersuchung gemäß 18. BImSchV
Kunde: Bezirksamt Hamburg-Mitte
Zeitraum: 2021
Projekt: Sportanlagen Saumurplatz
Aufgabe: Schalltechnische Untersuchung zum Bau eines Kunstrasenplatzes
Kunde: Stadt Verden (Aller)
Zeitraum: 2013
Projekt: LTU Garstedter Dreieck
Aufgabe: Schallprognose Skateanlage, Bolzplatz
Kunde: Stadt Norderstedt
Zeitraum: 2009-2010