Passiver Schallschutz

Nicht immer können Gebäude beim Neubau oder Ausbau von Verkehrswegen durch aktive Lärmschutz­maßnahmen (z. B. Lärmschutzwände) ausreichend geschützt werden. In diesen Fällen sind passive Lärmschutz­maßnahmen am Gebäude (z. B. der Einbau von Schallschutz­fenstern und Schalldämmlüftern) erforderlich. Wir erstellen Sachverständigen­gutachten gemäß 24. BImSchV, in denen Art und Umfang des passiven Schallschutzes ermittelt werden. Außerdem übernimmt unser Büro die verwaltungs­technische Abwicklung der Maßnahmen auf Basis der VLärmSchR 97 – von der Eigentümer­ermittlung bis zur Abnahme der baulichen Schallschutzmaßnahmen. Unsere langjährige Erfahrung reicht vom Einzelobjekt bis hin zum Großprojekt mit mehr als 1000 Wohneinheiten.

Leistungen Passiver Schallschutz

  • Sachverständigengutachen gemäß 24. BImSchV
  • Verwaltungstechnische Abwicklung gemäß VLärmSchR 97

Durch eine datenbankgestützte Projektsteuerung und lückenlose Dokumentation der einzelnen Arbeitsschritte sorgen wir für einen fristgerechten und rechtssicheren Abschluss der Maßnahme. Bei rechtlichen und technischen Fragen zum Verfahren stehen wir den betroffenen Anwohnern als kompetente Ansprechpartner zur Verfügung.

 

verkehrslaerm

Aktuelle Projekte / Referenzen

Projekt: Kreuzungsmaßnahme Poeler Straße in Wismar
Aufgabe: Abwicklung des passiven Schallschutzes
Kunde: DB Netz AG
Zeitraum: seit 2020
Projekt: Neubau A 281 Bremen – Bauabschnitt 2.2
Aufgabe: Abwicklung des passiven Schallschutzes
Kunde: DEGES
Zeitraum: seit 2021
Projekt: BAB A2 Bereich Garbsen/Hannover
Aufgabe: Sachverständigengutachten gemäß 24. BImSchV und verwaltungstechnische Abwicklung für mehr als 1000 Wohneinheiten
Kunde: Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Geschäftsbereich Hannover
Zeitraum: seit 2012
Projekt: Knoten Ochsenzoll
Aufgabe: Sachverständigengutachten gem. 24. BImSchV und verwaltungstechnische Abwicklung für mehr als 100 Wohneinheiten
Kunde: Stadt Norderstedt
Zeitraum: 2008-2013