Passiver Schallschutz
Nicht immer können Gebäude beim Neubau oder Ausbau von Verkehrswegen durch aktive Lärmschutzmaßnahmen (z. B. Lärmschutzwände) ausreichend geschützt werden. In diesen Fällen sind passive Lärmschutzmaßnahmen am Gebäude (z. B. der Einbau von Schallschutzfenstern und Schalldämmlüftern) erforderlich. Wir erstellen Sachverständigengutachten gemäß 24. BImSchV, in denen Art und Umfang des passiven Schallschutzes ermittelt werden. Außerdem übernimmt unser Büro die verwaltungstechnische Abwicklung der Maßnahmen auf Basis der VLärmSchR 97 – von der Eigentümerermittlung bis zur Abnahme der baulichen Schallschutzmaßnahmen. Unsere langjährige Erfahrung reicht vom Einzelobjekt bis hin zum Großprojekt mit mehr als 1000 Wohneinheiten.
Leistungen Passiver Schallschutz
- Sachverständigengutachen gemäß 24. BImSchV
- Verwaltungstechnische Abwicklung gemäß VLärmSchR 97
Durch eine datenbankgestützte Projektsteuerung und lückenlose Dokumentation der einzelnen Arbeitsschritte sorgen wir für einen fristgerechten und rechtssicheren Abschluss der Maßnahme. Bei rechtlichen und technischen Fragen zum Verfahren stehen wir den betroffenen Anwohnern als kompetente Ansprechpartner zur Verfügung.

Aktuelle Projekte / Referenzen
Projekt: |
Kreuzungsmaßnahme Poeler Straße in Wismar |
Aufgabe: |
Abwicklung des passiven Schallschutzes |
Kunde: |
DB Netz AG |
Zeitraum: |
seit 2020 |
Projekt: |
Neubau A 281 Bremen – Bauabschnitt 2.2 |
Aufgabe: |
Abwicklung des passiven Schallschutzes |
Kunde: |
DEGES |
Zeitraum: |
seit 2021 |
Projekt: |
BAB A2 Bereich Garbsen/Hannover |
Aufgabe: |
Sachverständigengutachten gemäß 24. BImSchV und verwaltungstechnische Abwicklung für mehr als 1000 Wohneinheiten |
Kunde: |
Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Geschäftsbereich Hannover |
Zeitraum: |
seit 2012 |
Projekt: |
Knoten Ochsenzoll |
Aufgabe: |
Sachverständigengutachten gem. 24. BImSchV und verwaltungstechnische Abwicklung für mehr als 100 Wohneinheiten |
Kunde: |
Stadt Norderstedt |
Zeitraum: |
2008-2013 |