Sportanlagen- und Freizeitlärm
Die Quellen für Sportanlagen- und Freizeitlärm sind vielfältig: Fußball-, Hockey- und Tennisplätze, aber auch Hochseilgärten, Skateanlagen und Schwimmbäder fallen unter die Regelungen der 18. BImSchV (Sportanlagenlärmschutzverordnung) bzw. der Freizeitlärmrichtlinie. Insbesondere bei der Änderung bestehender Anlagen, die sich häufig in direkter Nachbarschaft zu Wohngebieten befinden, kann es zu Immissionskonflikten kommen.
Leistungen Sportanlagenlärm und Freizeitlärm
- Lärmtechnische Untersuchungen gemäß 18. BImSchV
- Lärmtechnische Untersuchungen gemäß Freizeitlärmrichtlinie
- Schallmessungen an Sport- und Freizeitanlagen
Da für viele Schallquellen geeignete Emissionskennwerte zur Verfügung stehen, basiert die lärmtechnische Untersuchung in der Regel auf einer rechnerische Schallprognose. In Einzelfällen können aber auch Schallmessungen erforderlich werden.
Aktuelle Projekte / Referenzen
Projekt: |
Neubau Sportanlagen Dunantstraße |
Aufgabe: |
Lärmtechnische Untersuchung gemäß 18. BImSchV für ein geplantes Kleinspiel- und Beachvolleyballfeld |
Kunde: |
Stadt Norderstedt |
Zeitraum: |
2020 |
Projekt: |
Neugestaltung Sportanlagen Außenmühle |
Aufgabe: |
Lärmtechnische Untersuchung gemäß 18. BImSchV |
Kunde: |
Bezirksamt Hamburg-Mitte |
Zeitraum: |
2021 |
Projekt: |
Sportanlagen Saumurplatz |
Aufgabe: |
Schalltechnische Untersuchung zum Bau eines Kunstrasenplatzes |
Kunde: |
Stadt Verden (Aller) |
Zeitraum: |
2013 |
Projekt: |
LTU Garstedter Dreieck |
Aufgabe: |
Schallprognose Skateanlage, Bolzplatz |
Kunde: |
Stadt Norderstedt |
Zeitraum: |
2009-2010 |